Pflegesatz

Die Pflegesätze sind unterschiedlich nach Pflegebereichen im SGB XI, SGB XII oder SGB V.

Danach gibt es im SGB XI noch eine weitere Unterteilung in Ambulante/ Häusliche Pflege (AP), Tagespflege (TP), Nachtpflege (NP), Vollstationäre- (VP) und Kurzzeitpflege (KP).

Dabei ist klarzustellen, dass bei ge-mischten Einrichtungen die Pflegesätze der einzelnen Bereiche kostenmäßig ge-trennt ermittelt werden müssen. Ledig-lich VP und KP sind gleich zu behandeln.

Dabei muss der Anteil der sog. "Rüsti-gen" oder Betreutes Wohnen gesondert ermittelt werden, da diese von den Pflegekassen nicht erfasst werden.

Hier ergeben sich jedoch unterschied-liche Kosten bei den Rüstigen : Pflege-bedürftigen. Es kann nicht einfach die Anzahl der Betreuten genommen wer-den. Denn nicht nur die Personal- sondern auch die Sachkosten unterscheiden sich nicht unerheblich.
Pflegesatzermittlung für gemische Einrichtungen
Dateisymbol Pflegesatzermittlung.pdf
Dateisymbol Pflegesatzantrag.pdf

Ermittlung

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Beratung bei der Pla-nung, vor und während der Inbetriebnahme einer stationären Einrichtung. Ermittlung der nötigen Pflegesätze.



Dateisymbol Entgeltermittlung

Verhandlung

Führung der Pflegesatzverhandlung gemeinsam mit Ihnen oder allein - nach entsprechender Absprache mit dem Träger bzw. Auftraggeber.
Besprechung der Verhandlungstaktik.